» Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für künftige Kaufverträge und Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Sie werden mit Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, auch wenn wir ihnen sonst nicht ausdrücklich widersprechen. Gegenbestätigungen des Käufers mit entsprechendem Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenreden oder Abänderungen, auch spätere, gelten nur nach unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Erklärungen unserer Verkaufsabteilung und/oder unserer Vertreter.

2. Angebote

Unsere Angebote sind immer freibleibend und unverbindlich. Wir sind berechtigt Preiskorrekturen vorzunehmen, falls sich diese bis zum Tag der Lieferung ändern. Änderungen bereits abgeschlossener Verträge und sonstiger Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Mitarbeiter sind lediglich befugt, Beschreibungen der zum Verkauf stehenden Produkte zu geben. Für die richtige Auswahl haftet der Käufer.

3. Auftragsannahme und Preise

Liefermöglichkeit – auch bei angenommenen Aufträgen – bleibt vorbehalten. Im Preis nicht enthaltene Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet und sind vom Käufer zu tragen. Teillieferungen sind innerhalb der in den Zahlungsbedingungen genannten Fristen zu bezahlen. Die Mehrwertsteuer wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen und ist vom Käufer zu tragen. Sollten sich nach Auftragsbestätigung unsere Herstellerpreise und/oder Rohstoffpreise erhöhen, so sind wir berechtigt, den am Tage der Lieferung gültigen Preis in Rechnung zu stellen. Etwaige Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer gehen stets zu Lasten des Käufers.

4. Lieferzeit

Von uns angegebene Lieferfristen und -termine berücksichtigen die bei Auftragsannahme gegebenen Fertigungs- und Liefermöglichkeiten und setzen die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Sie sind keine Fixtermine. Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 3 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Teillieferungen sind zulässig, auch wenn sie nicht gesondert vereinbart sind. Sie gelten als selbstständige Geschäfte. Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10 % zulässig. Von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Krieg, Streik, Aussperrungen, fehlende Rohstofflieferungen, Transportschwierigkeiten, technische Störungen in eigenen und in Betrieben von Lieferanten berechtigen uns, die Lieferung zu verschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass damit Ersatzansprüche des Käufers entstehen, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts solcher Ereignisse unsererseits Verzug vorliegt.

5. Versand

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk oder Lager“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Angelieferte Europaletten müssen sofort getauscht werden. Nicht getauschte Europaletten werden mit 10 € in Rechnung gestellt. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn wir den Frachtauftrag erteilen, die Frachtkosten tragen und/oder selbst transportieren. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist bzw. bei eigener Versendung verladen worden ist. Art und Weg des Versandes erfolgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nach unserer Wahl.

6. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nach 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei späterer Zahlung sind, vorbehaltlich weitergehender Verzugsrechte, Zinsen von mindestens 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu zahlen, auch ohne gesonderte Mahnung. Die Annahme von Wechseln/Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Wechsel werden nur mit vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Die anfallenden Diskontspesen sind sofort zu entrichten. Für die rechtzeitige Vorlegung von Zahlungsmitteln übernehmen wir keine Gewähr. Lässt der Käufer einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen oder kommt er mit einer fälligen Forderung länger als eine Woche in Verzug, werden sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Unter den Voraussetzungen des § 321 BGB sowie bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder Vorkasse zu verlangen. Unter diesen Voraussetzungen können wir jede gestundete Forderung, auch aus Wechseln jederzeit fällig stellen. Bei Neukunden liefern wir generell die ersten 3 Lieferungen nur gegen Vorkasse.

7. Gewährleistung

  1. Gelieferte Ware ist unverzüglich entsprechend § 377 HGB zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind sofort nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen und auf dem Frachtschein zu vermerken. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach ihrer Feststellung schriftlich mitzuteilen. In jedem Falle räumt der Käufer uns die Möglichkeit zur sofortigen Besichtigung und Prüfung unter Praxisbedingungen ein.
  2. Unsere Angaben bezüglich Material, Geeignetheit, Stärke und Verwendungszweck stellen nur dann zugesicherte Eigenschaften dar, wenn dies ausdrücklich schriftlich geschieht. Abweichungen von Maßen und Folienstärken sind im Rahmen der GKV-Regelungen zulässig und berechtigen nicht zu Mängelrügen.
  3. Der Käufer verpflichtet sich, unverzüglich zu überprüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Die Verletzung dieser Verpflichtung führt zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung, sofern der Käufer nicht nachweist, dass die Verletzung dieser Verpflichtung ohne Auswirkung ist.
  4. Bei berechtigten Beanstandungen können wir wahlweise Ersatzlieferung (gegen Rückgabe der mangelhaften Ware) oder Minderung gewähren. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung verpflichtet sich der Käufer, die Ware ordnungsgemäß und kostenfrei für uns zu lagern.
  5. Für die Verträglichkeit der gelieferten Verpackungsmittel mit dem Füllgut übernehmen wir keine Gewährleistung. Gleiches gilt für die vollkommene Haltbarkeits- und Echtheitseigenschaften der Farben und Drucke, auch wenn diese von den Farbenherstellern angegeben werden. Für alle Druckaufträge gelten die üblichen Toleranzen und Farbabweichungen, insbesondere auch die durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflagendruck. Wir sind bereit, etwaige uns zustehende Mängelansprüche gegen entsprechende Lieferanten an unsere Kunden abzutreten.
  6. Genehmigung von Andruck- und Korrekturabzügen durch den Käufer schließen eine Haftung durch uns wegen Übersehens von Druckfehlern aus. Wir behalten uns vor, die Durchführung telefonischer oder mündlicher Druckkorrekturen oder sonstiger Änderungen durch den Käufer von unserer schriftlichen Bestätigung abhängig zu machen.
  7. Bei nicht sachgerechter Lagerung und/oder Verarbeitung ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
  8. Im Übrigen gilt der nachstehend vereinbarte Schadensersatzausschluss auch für solche Schadensersatzansprüche aus Gewährleistungsrecht.
  9. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  10. Regressansprüche, die über den Schadenersatz hinausgehen (Folgeschäden) sind ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer, auch aus zukünftigen Lieferungen, vor. Bei laufender Rechnung dient das Vorbehaltsgut als Sicherung für unsere Kontokorrentforderung. Wird die von uns gelieferte Ware im Sinne der §§ 946 ff. BGB verarbeitet, vermischt oder mit anderen Sachen verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltslieferung zu der anderen, mit der neuen Sache verbundenen oder vermischten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Erfolgt die Verarbeitung nicht mit anderen Waren, erstreckt sich unser Vorbehaltseigentum unter Ausschluss des § 950 BGB uneingeschränkt auf die neuen Sachen. Der Käufer ist ermächtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Zu anderweitigen Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist er nicht berechtigt. Eine Pfändung oder einen sonstigen Eingriff durch Dritte in unsere Ware und Rechte ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleichzeitig tritt der Käufer seine ihm zustehenden Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware gegenüber seinen Abnehmern in Höhe unserer Forderungen zuzüglich 10 % erstrangig an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die Abtretung erfasst auch alle Nebenbereiche. Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt, unbeschadet unserer eigenen Einziehungsbefugnis. Er verpflichtet sich jedoch, auf unser Verlangen sämtliche Schuldner mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen, wobei wir auch berechtigt sind, die Abtretung offenzulegen. Tritt durch vorstehende Regelungen eine Übersicherung unsererseits von mehr als 20 % der offenstehenden Forderungen ein, sind wir verpflichtet, die darüber hinausgehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben. Für den Fall, dass der Käufer trotz Mahnung und Fristsetzung seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, sind wir berechtigt, bei ihm noch vorhandene Vorbehaltsware abzuholen. Der Käufer erteilt uns schon jetzt unwiderruflich seine Zustimmung, sein Betriebsgelände zu betreten, um unser Eigentum abzuholen.

9. Entwürfe, Klischees

Für unsere Entwürfe verbleibt uns das alleinige Ausführungs- und Urheberrecht. Sofern der Käufer Vorlagen und Ideen zu Verfügung stellt, beziehen sich diese Rechte auf den Teil des Entwurfes, der von uns gestaltet wurde. Sofern kein Auftrag zustande kommt, ist der Käufer verpflichtet, uns alle ihm ausgehändigten Unterlagen zurückzugeben. Entwurfs- und Klischeekosten sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, im Angebotspreis nicht enthalten und werden zu Selbstkosten berechnet. Bei der Zurverfügungstellung von Vorlagen und Ideen stellt uns der Käufer von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte, die Rechte hieran geltend machen, frei.

10. Schadenersatzausschluss, Zurückbehaltungsrechte

Jegliche Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertragsverletzung, Nichterfüllung, Gewährleistung und positive Vertragsverletzung) sind uns gegenüber ausgeschlossen, soweit nicht der Schadenseintritt durch uns, unsere Organe, Erfüllungsgehilfen und sonstige Mitarbeiter, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden ist. Zurückbehaltungsrechte sind uns gegenüber ausgeschlossen. Wir haften auch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers, sofern die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Haftungsausschluss gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480, Abs. 2 BGB geltend macht. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind.

11. Anzuwendendes Recht/(Teil-) Unwirksamkeit

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des einheitlichen Kaufgesetzes muss im Einzelfall gesondert vereinbart werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Leipzig. Bei Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Es gilt ersatzweise die gesetzliche Regelung.

Markranstädt, 20.02.2011

Lüpa GmbH
Hordisstraße 3
04420 Markranstädt

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